Seit dem Jahr 2013 bildet das Nationale Waffenregister (NWR) den privaten Besitz erlaubnispflichtiger Schusswaffen ab. Die Waffenbehörden übermitteln zu diesem Zweck Daten der privaten Waffenbesitzer, der waffenrechtlichen Erlaubnisse sowie der Waffen und wesentlichen Waffenteile an die Registerbehörde. Nunmehr wird das NWR, auch zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/853 (Änderung der sog. EU-Feuerwaffenrichtlinie), ausgebaut (NWR II). Mit dem Ausbau des NWR wird die vollständige Nachverfolgbarkeit erlaubnispflichtiger Schusswaffen sowie der wesentlichen Waffenteile ermöglicht. Dies erfordert, dass die Waffen ab Fertigstellung im NWR registriert werden und bis zu ihrer Vernichtung die jeweiligen Besitzverhältnisse an der Waffe sowie mögliche Änderungen der Waffeneigenschaften (Umbau, Unbrauchbarmachung, Blockierung oder Austausch von Waffenteilen) im Register gespeichert werden. Waffenhersteller und -händler werden zu diesem Zweck verpflichtet, die entsprechenden Geschäftsvorfälle elektronisch anzuzeigen. Die technische Einsatzbereitschaft des NWR II ist zum 01.01.2019 geplant. Ab diesem Zeitpunkt kann schrittweise die Anbindung der Waffenhersteller und -händler an das Register erfolgen, um die Voraussetzungen einer elektronischen Anzeige zu schaffen.
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